Schulungen für Bewohnerbeiräte / Heimbeiräte nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) bzw. der Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV)
Mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz erhielten die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen in Nordrhein-Westfalen eine ganz neue Qualität der Mitwirkung. In den benachbarten Bundesländern gilt nach wie vor das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung nach dem Stand von 2002, wo ebenfalls weitreichende Formen der Mitwirkung im Wohnheim hinterlegt sind.

Die Arbeit im Bewohnerbeirat / Heimbeirat braucht fundierte Schulung. Das Senne-Institut bietet alltagsnahe Fortbildung in Form einer 3-teiligen Seminarreihe an, die in der Regel samstags von 9 bis 15 Uhr in der Wohnstätte durchgeführt wird. Zwischen den Seminartagen sollte jeweils eine Pause von 6 bis 8 Wochen liegen.
1. Grundseminar
2. Praxisseminar
- Bestimmungen des WTG / der HeimmwV
- Organisation der Arbeit im Bewohner- / Heimbeirat
- Absprachen über die Assistenz des Beirates
- Aufgaben des Vorsitzenden
- Planung, Durchführung und Dokumentation der Sitzungen
- Durchführung einer Bewohnerversammlung

3. Vertiefungsseminar
Den eigenen Standpunkt finden und vertreten
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Leitung
Aufgaben der Heimaufsicht
Umgang mit Beschwerden
Lösung von internen Konflikten